* Gehen Sie einen Schritt weiter.
Lassen Sie sich beraten.

Kollektives Arbeitsrecht

Mein Schwerpunkt liegt auch im kollektiven Arbeitsrecht auf dem Recht des öffentlichen Dienstes, welches mit dem Personalvertretungsrecht gegenüber der Mitbestimmung im Betriebsverfassungsrecht erhebliche Unterschiede aufweist.

Ich führe hier nach Absprache bei Ihnen im Haus, oder bei kleiner Teilnehmerzahl auch in meiner Kanzlei, Weiterbildungsveranstaltungen durch.
Dabei ist es möglich, auf die Besonderheiten Ihrer Dienststelle und auf die bei Ihnen akuten Probleme einzugehen.
Die Kosten solcher Veranstaltungen müssen vom Dienstherrn übernommen werden. Ich berate Sie gerne bei der Abfassung eines entsprechenden Personalratsbeschlusses.

Ich berate Sie bei konkreten Problemen auch vor Ort und vertrete Sie in gerichtlichen Beschluss- und Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, z.B. in Streitigkeiten über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Personalrats.
Auch hierfür müssen die Kosten von Ihrer Dienstelle übernommen werden.