Das öffentliche Dienstrecht, das Recht der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, ist das Überschneidungsgebiet
des Arbeitsrechts mit dem Verwaltungsrecht.
Der öffentliche Dienst unterscheidet sich sowohl durch seine Tarifstruktur
als auch durch die gesetzlichen Regelungen von den anderen Arbeitsverhältnissen.
Hier stellen sich neben den üblichen
arbeitsrechtlichen Problemen noch weitere:
- Sind Sie Beamter und haben Sie mit Ihrer Dienststelle
Schwierigkeiten?
- Ist Ihre dienstliche Beurteilung zu schlecht?
- Soll eine Stelle nicht mit Ihnen, sondern einem Konkurrenten besetzt werden?
- Sind Sie Angestellter, Arbeiter im öffentlichen Dienst und falsch
eingruppiert?
- Wird Ihre Zusatzversorgung bei der VBL
falsch berechnet oder gekürzt?
- Sind Sie in Vorruhestand gegangen und habe Sie Zweifel,
ob Ihre Pension richtig berechnet wurde?
- Werden Ihnen Freistellungen, z.B. wegen Kinderbetreuung,
verweigert?
- Haben Sie Probleme mit der Gewährung von Beihilfe?
Ich vertrete Sie bei Bedarf auch gegen Ihre
private Krankenversicherung.
- Droht Ihnen ein Disziplinarverfahren?
- Gibt es Schwierigkeiten bei der Umstellung auf den TvöD,
TVL?
Haben Sie Probleme mit den derzeitigen Entwicklungen im öffentlichen
Dienst Berlins?
- Wird Ihre Altersteilzeit nicht genehmigt?
- Sollen Sie in den Stellenpool?
- Sollen Sie anderweitig versetzt werden?
- Stimmt Ihr Arbeitszeitkonto nicht?
- Läuft Ihr befristetes Arbeitsverhältnis aus?
Ich kenne mich auch im Recht der öffentlichen Theater
und Bühnen und dem dortigen speziellenTarifrecht, dem Hochschuldienstrecht
und dem besonderen Tarifrecht großer Behörden, wie z.B. der Deutschen
Rentenversicherung Bund aus.
Sie haben gegenüber Ihrem Dienstherrn auch als Beamter und als Angestellter des öffentlichen Dienstes mehr Rechte, als Sie vielleicht glauben. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.