StartseiteNehmen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahr
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Dr. Thomas Heinrichs
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Öffentliches Dienstrecht


Das öffentliche Dienstrecht, das Recht der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, ist das Überschneidungsgebiet des Arbeitsrechts mit dem Verwaltungsrecht.

Der öffentliche Dienst unterscheidet sich sowohl durch seine Tarifstruktur als auch durch die gesetzlichen Regelungen von den anderen Arbeitsverhältnissen. Hier stellen sich neben den üblichen arbeitsrechtlichen Problemen noch weitere:

Haben Sie Probleme mit den derzeitigen Entwicklungen im öffentlichen Dienst Berlins?

Ich kenne mich auch im Recht der öffentlichen Theater und Bühnen und dem dortigen speziellenTarifrecht, dem Hochschuldienstrecht und dem besonderen Tarifrecht großer Behörden, wie z.B. der Deutschen Rentenversicherung Bund aus.

Sie haben gegenüber Ihrem Dienstherrn auch als Beamter und als Angestellter des öffentlichen Dienstes mehr Rechte, als Sie vielleicht glauben. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.