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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Heinrichs

Hufelandstraße 6
D-10407 Berlin - Prenzlauer Berg

Tel.: 030 | 420 24 76-0
Fax.: 030 | 420 24 76-1

Sozialrecht

Sozialrecht

Werden Ihnen Sozialleistungen vorenthalten? Bekanntermaßen hat der Staat für Sozialleistungen kein Geld mehr. Leistungen werden daher gekürzt. Der Hauptfall der Leistungskürzungen ist jedoch nicht die Abschaffung von Leistungen durch Gesetze, sondern eine restriktive Auslegung der Gesetze durch die Behörden. Häufig können Sie Ihnen zustehende Sozialleistungen daher erst vor dem Sozialgericht erstreiten.
  • Haben Sie Probleme mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV)?
  • Haben Sie Zweifel, ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben?
  • Beziehen Sie ergänzende Leistungen und wird Ihr Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit nicht richtig angerechnet?
  • Will das JobCenter Ihren Umzug und Ihre neue Wohnung nicht bezahlen?
  • Werden Ihnen die Leistungen gekürzt?
  • Bekommen Sie kein oder zu wenig BAföG? Sollen Sie BAföG zurückzahlen?
  • Unterstützt Sie das Jugendamt nicht ausreichend?
  • Wird Ihnen das Arbeitslosengeld verweigert?
  • Drohen Ihnen Bußgelder oder Sperrzeiten?
  • Bekommen Sie keine Arbeitsförderung?
  • Übernimmt die Krankenkasse Ihre Behandlungskosten nicht? Haben Sie keine Krankenversicherung?
  • Verweigert die Krankenkasse Ihre Kurbehandlung?
  • Haben Sie Probleme mit der Künstlersozialkasse (KSK)?
  • Hatten Sie einen Arbeitsunfall und bekommen Sie keine oder zu wenig Leistungen (Heilbehandlung, Rente usw.)?
    Ich übernehme auch Ihr paralleles Verfahren gegen eine private Unfall- oder Invaliditätsversicherung.
  • Wird Ihre Schwerbehinderung nicht anerkannt?
  • Sind Sie Opfer einer Gewalttat und haben Sie Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz?
  • Bekommen Sie kein oder zu wenig Pflegegeld?
  • Will die Rentenversicherung Ihnen keine oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewähren?
  • Sollen Sie die Sozialhilfe für Verwandte bezahlen?
  • Sollen Sie bereits empfangene Sozialleistungen zurückzahlen?
  • Sind Sie Arbeitgeber und sollen Sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen?

Nehmen Sie Ihre Rechte als Bürger wahr.


Folgende Gebiete fallen in das Sozialrecht:
Akteneinsicht, Amtshaftung, Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Arbeitsunfall, Ausbildungsförderung, BAFÖG, Berufsgenossenschaft, Betreuungsrecht, BFA, Datenschutz, Einzelfallhilfe, Familienhilfe, Jugendamt, Jugendrecht, Krankengeld, Krankenversicherung, LVA, Pflegebedürftigkeit, Pflegegeld, Pflegestufe, Rehabilitation, Rentenversicherung, Schwerbehinderung, Sorgerecht, Sozialhilfe, Sperrzeit, Unterhaltsrecht, Widerspruch.

Soziale Trägervereine e. V.