KostenDie Kosten für einen Rechtsanwalt sind nicht so hoch, wie Sie vielleicht denken.
Sind Sie Rechtsschutz versichert, so übernimmt die Versicherung ihre Kosten
Sie können sich von Ihrem Versicherungsvertreter direkt eine Schadensnummer geben lassen. Ansonsten beantrage ich für Sie die Kostenübernahme.
Haben Sie nur ein geringes Einkommen, so übernimmt der Staat Ihre
Kosten:
Bei Gerichtsverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe.
Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt können Sie Beratungshilfe erhalten. Diese ist beim Amtsgericht Ihres Wohnortes zu beantragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Beratungshilfe immer zu gewähren, sofern es um die Überprüfung eines Bescheides geht. Sofern Sie Schwierigkeiten mit dem Amtsgericht haben, können Sie den Beratungshilfeantrag auch bei mir stellen.
Zahlen Sie Ihre Kosten selber, so kostet eine erste Beratung zumeist nicht
mehr als 35,- bis
Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle. Durch eine rechtzeitige Beratung
können Sie häufig viel Geld gewinnen.
Bei hohen Streitwerten wie z.B. häufig im Versicherungsrecht besteht die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch eine Rechtsschutzversicherung, auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.