StartseiteVerschenken Sie kein Geld an Ihre Versicherung. Sie wird es Ihnen nicht danken.
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Dr. Thomas Heinrichs
Hufelandstraße 6
10407 Berlin

Tel. 030 / 420 24 76-0
Fax. 030 / 420 24 76-1

Private Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherung


Haben Sie anstatt oder ergänzend zu der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenversicherung abgeschlossen oder sind Sie außer durch Ihre Berufsgenossenschaft noch durch eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und Invalidität geschützt, so können Sie mit Ihrer privaten Versicherung grundsätzlich dieselben Schwierigkeiten bekommen wie mit den gesetzlichen Sozialversicherungen oder mit Ihrer Beihilfestelle.

Private Krankenversicherung:

Private Berufsunfähigkeitsversicherung:

Private Unfall- und Invaliditätsversicherung:

Häufig sind hier ärztliche Befunde und Gutachten entscheidungserheblich. Häufig wissen Ihre Ärzte jedoch nicht, was sie in den Befund schreiben müssen, damit Sie die Ihnen zustehenden Versicherungsleistungen erhalten. Hier ist eine anwaltliche Beratung erforderlich, damit die für die Erbringung der Versicherungsleistung wichtigen Punkte in den ärztlichen Befunden erwähnt werden.

Häufig bietet Ihnen die Versicherung die Zahlung eines Teilbetrages der vereinbarten Versicherungssumme an. Ohne die Beratung eines in diesen Dingen erfahrenen Anwalts können Sie nicht beurteilen, ob ein solcher Vergleich für Sie günstig ist oder nicht. Sie sollten daher ohne anwaltliche Beratung keinen Vergleich mit der Versicherung abschließen.
Gerade bei Versicherungspolicen mit nach Invaliditätsgrad gestaffelten Versicherungssummen können Sie durch eine gute anwaltliche Vertretung unter Umständen mehr als das Dreifache der von der Versicherung angebotenen Summe erhalten.

Bei der Unfallversicherung besteht die Gefahr, dass durch Fristablauf der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlorengeht. Suchen Sie daher rechtzeitig einen Anwalt auf, der Sie über die entscheidenden Fristen und die gegenüber der Versicherung zu machenden Angaben berät.

Entscheidungen der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung oder der Beihilfestelle können nicht Eins zu Eins auf das private Versicherungsverhältnis übertragen werden. Die privaten Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen haben eigene Maßstäbe, die häufig an entscheidenden Punkten von denen der gesetzlichen Versicherungen abweichen.
So wird z.B. der Grad der Behinderung im Schwerbehinderten- und Berufsgenossenschaftsrecht anders berechnet als der Grad der Invalidität bei der privaten Versicherung. Die Werte sind daher nicht vergleichbar.