Private Berufsunfähigkeits-, Unfall- und
KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung:
Private Berufsunfähigkeitsversicherung:
Private Unfall- und Invaliditätsversicherung:
Häufig sind hier ärztliche Befunde und Gutachten entscheidungserheblich. Häufig wissen Ihre Ärzte jedoch nicht, was sie in den Befund schreiben müssen, damit Sie die Ihnen zustehenden Versicherungsleistungen erhalten. Hier ist eine anwaltliche Beratung erforderlich, damit die für die Erbringung der Versicherungsleistung wichtigen Punkte in den ärztlichen Befunden erwähnt werden.
Häufig bietet Ihnen die Versicherung die Zahlung eines Teilbetrages
der vereinbarten Versicherungssumme an. Ohne die Beratung eines in diesen
Dingen erfahrenen Anwalts können Sie nicht beurteilen, ob ein solcher
Vergleich für Sie günstig ist oder nicht. Sie sollten daher ohne
anwaltliche Beratung keinen Vergleich mit der Versicherung abschließen.
Gerade bei Versicherungspolicen mit nach Invaliditätsgrad gestaffelten
Versicherungssummen können Sie durch eine gute anwaltliche Vertretung
unter Umständen mehr als das Dreifache der von der Versicherung angebotenen
Summe erhalten.
Bei der Unfallversicherung besteht die Gefahr, dass durch Fristablauf der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlorengeht. Suchen Sie daher rechtzeitig einen Anwalt auf, der Sie über die entscheidenden Fristen und die gegenüber der Versicherung zu machenden Angaben berät.
Entscheidungen der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung oder der
Beihilfestelle können nicht Eins zu Eins auf das private Versicherungsverhältnis
übertragen werden. Die privaten Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
haben eigene Maßstäbe, die häufig an entscheidenden Punkten
von denen der gesetzlichen Versicherungen abweichen.
So wird z.B. der Grad der Behinderung im Schwerbehinderten- und Berufsgenossenschaftsrecht
anders berechnet als der Grad der Invalidität bei der privaten Versicherung.
Die Werte sind daher nicht vergleichbar.