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Lassen Sie sich beraten

Dr. Heinrichs Rechtsanwalt und Mediator

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben. Wir beraten Sie, wie Sie diese Rechte im Zweifel gerichtlich durchsetzen können und sich gegen ein unrechtmäßiges Handeln Ihres Arbeitgebers zur Wehr setzten können. 
Wir helfen Ihnen auch dabei, eine Eskalation des Konflikts in einem bestehenden Arbeitsverhältnis möglichst zu vermeiden. Wenn es gelingt, eine einvernehmliche Lösung zu finden, besteht nicht die Gefahr, das persönliche Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen dauerhaft zu belasten.

Öffentliches Dienstrecht

Das öffentliche Dienstrecht ist das Überschneidungsgebiet des Arbeitsrechts mit dem Verwaltungsrecht. Dies gilt nicht nur für die Beamten, sondern trifft auch auf die Angestellten im öffentlichen Dienst zu. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes – TV-L und TV-ÖD – und das Besoldungssystem weichen von den üblichen Arbeitsverhältnissen in der Privatwirtschaft erheblich ab.

Verwaltungsrecht

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Behörden und Ämtern haben, dann handelt es sich um Probleme, die in das Verwaltungsrecht fallen. Sofern es nicht um soziale Angelegenheiten geht, sind alle Streitigkeiten mit Behörden verwaltungsrechtlicher Art; dies geht z. B. von der Baugenehmigung über die Gewerbeerlaubnis bis zum Schulrecht und Straßenausbaubeitragsrecht.

Schulrecht

Die Erziehung der Kinder ist das »natürliche Recht der Eltern«. Dies legt Art. 6 Grundgesetz fest. Dennoch sind nach Art. 7 Grundgesetz, die Eltern verpflichtet, ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken. Hier besteht häufig ein Spannungsverhältnis. In welche Schule soll mein Kind gehen? Was soll es in der Schule lernen? Wird mein Kind in der Schule gerecht behandelt? Als Eltern haben Sie das Recht, alle schulischen Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Strafrecht

In strafrechtlichen Angelegenheiten raten wir dringend, sofort einen Anwalt aufzusuchen, sobald Sie eine Mitteilung erhalten, dass Sie einer Straftat beschuldigt werden.
Aber auch wenn Sie Opfer einer Straftag geworden sind oder nur als Zeuge in einem Strafprozess aussagen sollen, empfielt es sich häufig, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht

Zum Familienrecht im weiteren Sinne zählen heute nicht nur Ehe und Lebenspartnerschaft, sondern auch die nichtehelichen und nicht verpartnerten Lebensgemeinschaften. Bei allen diesen Formen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens sind im Laufe einer Beziehung und vor allem an ihrem Ende häufig rechtliche Fragen zu klären.

 

Mediation

Wenn Sie Ihre Konflikte selber lösen wollen, dann ist eine Mediation vor allem in den Bereichen des Familienrechts, der Scheidung und Trennung von Lebenspartnerschaften und im Arbeitsrecht für Sie das richtige Verfahren.

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