Wir helfen Ihnen, gut durch den
Paragraphendschungel zu kommen.
Wir helfen Ihnen, gut durch den
Paragraphendschungel zu kommen.
Sind Sie als Zeuge in einem Strafverfahren geladen oder haben Sie eine Aufforderung bekommen sich schriftlich als Zeuge zu äußern?
Es besteht bei einer Zeugenaussage die Gefahr, dass Sie sich selbst belasten und selbst Beschuldigter einer Straftat werden. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn Sie völlig außerhalb des strafrechtlichen Geschehens standen – z.B. als unbeteiligter Zeuge eines Verkehrsunfalls. Aber schon wenn Sie in irgendeiner Form eine Beziehung zu den Beteiligten Personen hatten – z. B. als Teilnehmer an einer Demonstration oder als Zuschauer bei einer Schlägerei –, kann es Ihnen passieren, dass Sie sich durch eine ungeschickte Formulierung selbst belasten.
Um das zu vermeiden, raten wir dringend einen Anwalt aufzusuchen, sich beraten und ggf. bei der Zeugenvernehmung begleiten zu lassen.
Im Zweifel ist es für Sie sehr schwer einzuschätzen, ob und wie Sie sich durch eine Aussage selbst belasten könnten. Sie stehen bei einer Zeugenbefragung einem rechtlich und kriminalistisch geschulten Ermittler oder einem Richter gegenüber, der Sie hartnäckig befragt. Sobald Sie in die Gefahr kommen, sich selbst zu belasten, steht Ihnen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu, dass Sie ohne negative Folgen in Anspruch nehmen können.
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Auskunftsverweigerungsrechts, überwachen die Vernehmung und beanstanden Rechtsverstöße.
Sie können sich eines Zeugenbeistands bedienen bei: