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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Heinrichs & Krug
Arbeitsrecht in Zeiten von Corona. Wenn Sie als Angestellter Fragen haben, ob die Maßnahmen, die Ihr Arbeitgeber wegen der Corona-Pandemie getroffen hat, rechtmäßig sind, so wenden Sie sich an uns.
Hat z.B. Ihr Arbeitgeber Sie wegen der Schließung seiner Einrichtung nach Hause geschickt und schreibt bei Ihnen jetzt Minusstunden an, so ist es sehr fraglich, ob dies korrekt ist. Hat Ihr Arbeitgeber Sie ins Home-Office geschickt, so muss er Ihnen auch Arbeit zuweisen.
Hat Ihr Arbeitgeber z.B. angeordnet, dass Sie jetzt aus betrieblichen Gründen Ihren ganzen Jahresurlaub nehmen müssen, so ist ebenfalls sehr fraglich, ob dies korrekt ist.
Auch wegen der Corona-Pandemie können Sie nicht einfach gekündigt werden. Die Gesetze, die die Arbeitnehmer schützen, sind weiter unverändert in Kraft.
Mit der Intensivierung der Arbeit nehmen die Probleme am Arbeitsplatz zu.
Um so wichtiger ist es, zu wissen, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer immer noch haben.Wir beraten Sie nicht nur, wie Sie diese Rechte im Zweifel gerichtlich durchsetzen können,sondern auch, wie Sie eine Eskalation des Konflikts im Arbeitsverhältnis vermeiden und soweit möglich Ihre Ansprüche durchsetzen, ohne das persönliche Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen dauerhaft zu belasten.
Sie haben gegenüber Ihrem Arbeitgeber mehr Rechte als Sie vielleicht glauben.
Nicht alle Probleme am Arbeitsplatz lassen sich rechtlich lösen. Wenn Sie Streit mit den Kollegen oder dem Vorgesetzten haben, wenn es Kompetenzkonflikte gibt, Abgrenzungsprobleme bestehen oder unterschiedliche Arbeitsweisen aufeinander stoßen, kann man das nicht rechtlich klären. In der Regel lassen sich solche Konflikte nur lösen, indem sich beide Seiten bewegen. Daher ist hier ein Mediationsverfahren der richtige Weg wieder ein gutes Arbeitsverhältnis herzustellen.
Wenn Sie sich dagegen zum Beispiel fragen, ob Ihre Arbeit das richtige für Sie ist, ob Sie Ihre Aufgaben als Vorgesetzter richtig wahrnehmen, ob und wie Sie sich beruflich verändern sollten, ob Sie ein neues Angebot, das Sie bekommen haben, annehmen sollten, ob Sie sich auf eine Beförderungsstelle bewerben sollen, ob Sie den Arbeitgeber oder auch den Arbeitsort wechseln sollten, dann sind dies Fragen, die zwar möglicherweise alle mit rechtlichen Problemen zusammen hängen, sich aber nicht rechtlich lösen lassen. In diesem Fall wäre ein Coaching für Sie der richtige Weg, Klarheit zu finden. Auch dies biete ich Ihnen an.
Ich vertrete Sie auch gegenüber kirchlichen Arbeitgebern und kenne mich im Dienstrecht der Kirchen und den speziellen hier auftretenden Problemen aus.