Zum Inhalt springen Zur Navigation

Wir stehen
an Ihrer Seite.

Dr. Heinrichs Rechtsanwalt und Mediator

Sind Sie einer Straftat zum Opfer gefallen? Gerade in solch einer Situation raten wir dringend einen Anwalt aufzusuchen, um Ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Wir stehen Ihnen in dieser Situation bei, beraten Sie und setzen Ihre Rechte für Sie durch. Häufig übernimmt der Weisse Ring die Anwaltskosten von Opfern einer Straftat.

Als Geschädigter haben Sie eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Wahrnehmung Ihrer Rechte, wie z.B. die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche:

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Unterlassungsansprüche
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz

Darüber hinaus vertreten wir Sie im Strafverfahren gegen den Täter sowohl als:

  • Zeugenbeistand als auch
  • als Vertreter der Nebenklage

Als Nebenkläger können Sie sich der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft anschließen und weitreichenden Einfluss auf das Verfahren gewinnen. Folgende Möglichkeiten können wir für Sie beispielsweise nutzen:

  • Akteneinsicht nehmen
  • Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung befragen
  • den Angeklagten bei Ihrer Befragung ausschließen
  • Beweisanträge oder andere Anträge stellen
  • den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung beantragen usw.

Eine Nebenklage kommt vor allem dann in Frage, wenn Sie oder Ihr Kind einer Sexualstraftat zum Opfer gefallen sind bzw. ist, zum Beispiel bei:

  • sexuellem Missbrauch – auch von Kindern und Jugendlichen
  • sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung

Die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger haben Sie aber auch bei:

  • Beleidigung, Verleumdung
  • Körperverletzungsdelikten
  • Fällen der Freiheitsberaubung
  • Tötungsdelikten

Insbesondere bei Tötungsdelikten haben Sie als naher Angehöriger das Recht auf Anschluss als Nebenkläger.

Frau Krug ist Mitglied im Nebenklage e.V., einem Verein, den auf Nebenklagen spezialisierte Anwälte zur Unterstützung der Opfer von Straftaten gegründet haben.

Zu den Kosten der Nebenklage:
Die Kosten der Nebenklage trägt im Falle seiner Verurteilung im Regelfall der Angeklagte. Es besteht aber auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie die Kosten der Nebenklage nicht tragen können.

Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren, die einer Sexualstraftat, einer Misshandlung oder einer versuchten Tötung zum Opfer gefallen sind, ist die Vertretung durch einen Anwalt kostenfrei. In diesen Fällen erfolgt eine sogenannte Beiordnung.

Wird der Antrag auf Beiordnung gestellt, wenn das Opfer bereits über 16 Jahre alt ist, so erfolgt die Beiordnung, wenn es sich bei der Straftat um ein Verbrechen handelt. Das ist dann der Fall, wenn für die Tat eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr festgelegt ist, so auch bei Vergewaltigung. In manchen Fällen übernehmen auch Hilfsorganisationen die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern, aber auch Therapeuten.