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Geben Sie Ihren Stress ab.
Lassen Sie Ihren Anwalt für sich arbeiten.

Kosten

Die Kosten für einen Rechtsanwalt sind nicht so hoch, wie Sie vielleicht denken.

  • Sind Sie Rechtsschutz versichert, so übernimmt die Versicherung ihre Kosten
  • im Arbeits- und Zivilrecht ab dem Eintritt eines Schadensfalls,
  • im Verwaltungsrecht nur in Einzelfällen.
  • Sie können sich von Ihrem Versicherungsvertreter direkt eine Schadensnummer geben lassen. Ansonsten beantragen wir für Sie die Kostenübernahme.

Zahlen Sie Ihre Kosten selber, so kostet eine erste Beratung zumeist zwischen 85,- und 145,- Euro zuzüglich Umsatzsteuer (Die Erstberatung ist das erste mündliche Beratungsgespräch. Sofern es zu weiteren Gesprächen kommt oder zusätzlich noch eine schriftliche Beratung erfolgt, fallen in der Regel höhere Gebühren an.).

Dass eine erste Beratung zumeist zwischen 85,- und 145,- Euro zuzüglich Umsatzsteuer kostet, bedeutet dass in Einzelfällen eine Beratung auch mehr oder weniger Kosten kann. Gemäß § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz muss der Anwalt die Gebühren nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache, nach der Bedeutung für den Mandanten und nach den finanziellen Verhältnissen des Mandanten bestimmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsberatung auch dann zu vergüten ist, wenn sich dabei herausstellt, dass eine weitere Rechtsverfolgung nicht sinnvoll ist.

Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle. Durch eine rechtzeitige Beratung können Sie häufig viel Geld gewinnen.