Lassen sie mich Ihnen helfen,
das Beste für Ihr Kind zu erreichen
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das Beste für Ihr Kind zu erreichen

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Heinrichs & Krug
Die Erziehung der Kinder ist das »natürliche Recht der Eltern«. Dies legt Art. 6 Grundgesetz fest. Dennoch sind nach Art. 7 Grundgesetz, die Eltern verpflichtet, ihre Kinder in eine staatliche Schule
zu schicken. Hier besteht häufig ein Spannungsverhältnis. In welche Schule soll mein Kind gehen?
Was soll es in der Schule lernen? Wird mein Kind in der Schule gerecht behandelt?
Als Eltern haben Sie das Recht, alle schulischen Entscheidungen im Rahmen eines behördlichen Widerspruchsverfahrens und einen gerichtlichen Verfahrens überprüfen zu lassen.
Auch wenn Sie Probleme mit dem Unterricht auf einem Abendgymnasium oder einem Berufsbildungskolleg haben, kann ich Ihnen weiterhelfen.
Auch in Fragen des Privatschulrechts kenne ich mich aus.
Dies betrifft nicht nur die Fragen der Aufnahme von Schülern an einer Privatschule, der Kündigung eines Privatschulvertrages oder der richtigen Höhe des Schulgeldes, sondern auch die Probleme bei der Gründung und staatlichen Förderung von privaten Schulen