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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Heinrichs

Hufelandstraße 6
D-10407 Berlin - Prenzlauer Berg

Tel.: 030 | 420 24 76-0
Fax.: 030 | 420 24 76-1

Strafrecht

Strafrecht

In strafrechtlichen Angelegenheiten raten wir dringend, sofort einen Anwalt aufzusuchen, sobald Sie eine Mitteilung erhalten, dass Sie einer Straftat beschuldigt werden.

Folgen Sie auf keinen Fall einer polizeilichen Vorladung. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und dort auszusagen.

Häufig machen Beschuldigte, die erstmals mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun haben, aus rechtlicher Unkenntnis heraus, ungeschickte Angaben auf die gezielten Fragen des rechtlich und kriminalistisch geschulten Ermittlers und reiten sich damit selber immer weiter in eine Verurteilung hinein.

Gehen Sie daher sofort zum Anwalt und lassen Sie diesen eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Ihre Chancen, gut aus der Sache herauszukommen, sind dann erheblich größer.

Im Strafrecht vertreten wir Täter, Opfer und Zeugen im Rahmen des polizei- und strafrechtlichen Verfahrens, der Nebenklage und des Opferschutzes, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

Strafsachen mit verwaltungsrechtlichem Bezug wie zum Beispiel:
  • Störungen von Versammlungen (§ 21 VersG)
  • Abhaltung verbotener Versammlungen (§ 26 VersG)
  • Aufforderung zur Teilnahme an verbotenen Versammlungen (§ 23 VersG)
  • Landfriedensbruch (§§ 125, 125a, 126 StGB)
  • öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
  • Wahlbehinderung und Wahlfälschung (§§ 107, 107a StGB)
  • Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB)
  • Hoch- und Landesverrat (§§ 81, 82, 94 StGB)
  • Beschimpfungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (§ 166 StGB)
  • Störungen der Religions- und Weltanschauungsausübung (§§ 167, 167a, 168 StGB)
  • Falsche eidliche oder uneidliche Aussage (§§ 153, 154, 156 StGB)
  • Alle Fälle von Umweltstraftaten, wie Gewässer- oder Bodenverunreinigung und unerlaubter Umgang mit Abfällen (§§ 324, 324a, 326 StGB)

sowie Verkehrsstrafsachen wie:
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§§ 315b, 315c StGB)
  • vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
  • fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

Ich verteidige Sie auch, wenn Sie wegen unerlaubten Umgangs mit illegalen Drogen verfolgt werden:
  • Sollen Sie Betäubungsmittel unerlaubt besessen, angebuat oder hergestellt haben (§ 29 BtMG)?
  • Sollen Sie mit Betäubungsmitteln unerlaubt gehandelt haben (§ 29a BtMG)?
  • Sollen Sie Betäubungsmittel unerlaubt eingeführt haben (§ 30 BtMG)?

Strafsachen mit Pfeil sozialrechtlichem Bezug:
  • Sollen Sie Sozialleistung betrügerisch erschlichen haben? Hält Ihnen z.B. das JobCenter vor, Angaben zu Einkommen oder Vermögen vorsätzlich falsch gemacht zu haben und so
    Leistungen durch Betrug (§ 263 StGB) erhalten zu haben?
  • Wird Ihnen vorgeworfen, einen Mitarbeiter einer Behörde beleidigt (§ 185 StGB) oder verleumdet (§ 187 StGB) zu haben?
  • Sollen Sie Mitarbeiter von Behörden bedroht (§ 241 StGB) haben?
  • Wird Ihnen vorgeworfen, einer Sozialbehörde gefälschte Unterlagen (Urkundenfälschung
    § 267 StGB) eingereicht zu haben?

Strafsachen mit Pfeil familienrechtlichem Bezug wie:
  • Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB)
  • Personenstandsfälschung (§ 169 StGB)
  • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 172 StGB)
  • Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)
  • Sexualstraftaten im Bereich von Partnerschaft und Familie (§ 174 ff. StGB); Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB); Kinderhandel (§ 236 StGB); Kindesentführung (§ 239 StGB). Bei diesen Delikten übernehmen wir nur Opferschutz und Nebenklage (§§ 395 ff. StVG); Pfeil auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

Strafsachen mit Pfeil arbeitsrechtlichem Bezug wie:
  • Ausspähen von Daten, Bildaufnahmen, Briefen, Gesprächen (§§ 201, 201a, 202, 202a, 202b StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
  • im Bereich des Pfeil öffentlichen Dienstes: alle Straftaten im Amt, wie Vorteilsnahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB)