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Lassen sie mich Ihnen helfen,
das Beste für Ihr Kind zu erreichen

Dr. Heinrichs Rechtsanwalt und Mediator

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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Heinrichs & Krug

Schulrecht

Die Erziehung der Kinder ist das »natürliche Recht der Eltern«. Dies legt Art. 6 Grundgesetz fest. Dennoch sind nach Art. 7 Grundgesetz, die Eltern verpflichtet, ihre Kinder in eine staatliche Schule
zu schicken. Hier besteht häufig ein Spannungsverhältnis. In welche Schule soll mein Kind gehen? 
Was soll es in der Schule lernen? Wird mein Kind in der Schule gerecht behandelt? 
Als Eltern haben Sie das Recht, alle schulischen Entscheidungen im Rahmen eines behördlichen Widerspruchsverfahrens und einen gerichtlichen Verfahrens überprüfen zu lassen.

  • Möchten Sie Ihr Kind von der Einschulung zurückstellen lassen?
  • Wird Ihr Kind nicht in die von Ihnen gewünschte Grundschule aufgenommen? Überlegen Sie sich eine Schulplatzklage einzureichen?
  • Ist der Schulweg zu lang?
  • Möchten Sie als Brandenburger das Ihr Kind auf eine Berliner Schule geht – oder umgekehrt?
  • Soll Ihr Kind auf eine spezialisierte Schule und dort zweisprachig unterrichtet werden oder einen besonderen musischen oder sportlichen Förderunterricht erhalten? (Sog. Schulen besonderer pädagogischer Prägung)
  • Hat Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf und ist nicht in die von Ihnen gewünschte Schule aufgenommen worden?
  • Gibt es Probleme mit der Inklusion?
  • Bekommt Ihr Kind keinen Platz an der von Ihnen bevorzugten integrierten Sekundarschule?
  • Wird Ihrem Kind die Aufnahme auf das Gymnasium verweigert oder soll es dieses wieder verlassen?
  • Hat Ihr Kind das Probejahr auf dem Gymnasium nicht bestanden?
  • Droht Ihr Kind den Übergang in die Qualifikationsphase im Gymnasium zu verpassen?
  • Bekommt Ihr Kind ein schlechtes Zeugnis?
  • Muss Ihr Kind eine Nachprüfung ablegen?
  • Soll Ihr Kind nicht versetzt werden?
  • Drohen Ihrem Kind schulische Disziplinarmaßnahmen durch den Direktor oder die Klassenkonferenz?
  • Soll Ihr Kind von der Schule verwiesen werden?
  • Ist eine schulinterne Mediation mit Ihrem Kind vorgesehen?
  • Bekommen Sie keinen Hortplatz für Ihr Kind?
  • Können Sie Ihren Anspruch auf einen Kitaplatz nicht durchsetzen?

Auch wenn Sie Probleme mit dem Unterricht auf einem Abendgymnasium oder einem Berufsbildungskolleg haben, kann ich Ihnen weiterhelfen.

Auch in Fragen des Privatschulrechts kenne ich mich aus.
Dies betrifft nicht nur die Fragen der Aufnahme von Schülern an einer Privatschule, der Kündigung eines Privatschulvertrages oder der richtigen Höhe des Schulgeldes, sondern auch die Probleme bei der Gründung und staatlichen Förderung von privaten Schulen