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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Heinrichs

Hufelandstraße 6
10407 Berlin - Prenzlauer Berg

Tel.: 030 | 420 24 76-0
Fax.: 030 | 420 24 76-1

Willkommen

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Haben Sie auf den links aufgeführten Gebieten Rechtsberatungsbedarf oder wünschen Sie eine Mediation?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen, Ihre Probleme zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.

Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder Behörden.
Wir vertreten Sie vor Gericht.
Wir informieren Sie über Ihre Rechte.

Holen Sie rechtzeitig Rat ein.

Haben Sie Fristen versäumt oder sich falsch geäußert, so kann auch der beste Anwalt meistens nichts mehr für Sie tun.
Vielfach kann der frühe Besuch beim Anwalt ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren verhindern.

 

Aktuelles zum öffentlichen Dienst in Berlin:

Altersstufen:
Das Land Berlin hat das Tarifsystem des öffentlichen Dienstes nicht rechtzeitig an die Antidiskriminierungsvorschriften des EU Rechts angepasst. Daher hat das BAG mit
Link auf Urteil Urteil vom 10.11.2011 (6 AZR 148/09) nunmehr entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Umstellung vom BAT auf den TV-L alle Angestellten nach der höchsten Altersstufe des BAT zu bezahlen sind. Voraussetzung ist im Einzelfall jedoch, dass die 6 monatige Ausschlussfrist des BAT gewahrt wurde.

Die Frage, ob dies sich bei der Überleitung in den TV-L weiter auswirkt, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Es spricht jedoch viel dafür, dass alle Angestellten aus der höchsten Altersstufe in das neue Tarifsystem überzuleiten sind. Dies kann jederzeit noch geltend gemacht werden.
Es empfiehlt sich zur Klärung des Einzelfalls, anwaltlichen Rat einzuholen.

Musikschullehrer
Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund festgestellt, dass die an den Musikschulen des Landes Berlin auf Honorarbasis beschäftigten Musiklehrer sehr wahrscheinlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Es spricht bei dieser Konstellation viel dafür, dass diese Musiklehrer nicht freie Mitarbeiter, sondern Festangestellte sind. Dies müsste in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren im Einzelfall geklärt werden. Sollte das Arbeitsgericht dies bestätigen, so bestünde ein unbefristetes Angestelltenverhältnis zum Land Berlin.

Das Land Berlin will die Verträge jetzt so ändern, dass es wieder aus der Sozialversicherungspflicht herauskommt. Auf keinen Fall sollten Betroffene einer Vertragsänderung ohne vorherige anwaltliche Beratung zustimmen.



Wir beraten und vertreten Soziale Trägervereine (e.V.).

Wir beraten und vertreten Personalräte des öffentlichen Dienstes und führen nach individuellem Bedarf Weiterbildungsveranstaltungen nach den Personalvertretungsgesetzen durch.


Informationen gemäß § 6 TDG
Dr. Thomas Heinrichs, Rechtsanwalt in Deutschland
Mitglied der Berliner Rechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin
Anne-Kathrin Krug, Rechtsanwältin in Deutschland
Mitglied der Berliner Rechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10719 Berlin
Umsatzsteuernummer: 31/337/62704
Berufsrechtliche Regelungen: http://www.brak.de/seiten/06.php