



Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist eng mit dem müssen ein Bußgeld zahlen.
Der klassische Fall einer Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:
- Sie sollen zu schnell gefahren sein, Sie sollen falsch geparkt haben, Sie sollen den ausreichenden Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben.
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Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen Vorschriften der Gewerbeordnung verstoßen und Ihr
Gewerbe nicht angemeldet zu haben?
- Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen Vorschriften der Gaststättenordnung verstoßen und
einer Anordnung der Behörde nicht rechzeitig Folge geleistet zu haben?
- Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen Vorschriften des Straßenrechts verstoßen und mehr
Tische auf die Straße gestellt zu haben, als Ihre Genehmigung zulässt?
- Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben
und z.B. unzulässig Abfälle gelagert zu haben?
- Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstoßen zu
haben?
- Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen das Ladenschlussgesetz verstoßen zu haben?
- Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, an einer untersagten Versammlung teilgenommen oder sich aus einer solchen Versammlung nicht rechtzeitig entfernt zu haben (§ 29 VersG)?
