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Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist eng mit dem Pfeil Verwaltungsrecht verknüpft. Sie begehen Ordnungswidrigkeiten, wenn Sie gegen verwaltungsrechtliche Regeln verstoßen, und
müssen ein Bußgeld zahlen.

Der klassische Fall einer Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:
    Sie sollen zu schnell gefahren sein, Sie sollen falsch geparkt haben, Sie sollen den ausreichenden Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben.
Neben diesen alltäglichen Ordnungswidrigkeiten gibt es jedoch eine Vielzahl weiterer bußgeldbewehrter Vorschriften. Der Verstoß gegen jedes verwaltungsrechtliche Ge- oder Verbot und ist in aller Regel bußgeldbewehrt.
  • Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen Vorschriften der Gewerbeordnung verstoßen und Ihr Gewerbe nicht angemeldet zu haben?
  • Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen Vorschriften der Gaststättenordnung verstoßen und einer Anordnung der Behörde nicht rechzeitig Folge geleistet zu haben?
  • Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen Vorschriften des Straßenrechts verstoßen und mehr Tische auf die Straße gestellt zu haben, als Ihre Genehmigung zulässt?
  • Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben und z.B. unzulässig Abfälle gelagert zu haben?
  • Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstoßen zu haben?
  • Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, gegen das Ladenschlussgesetz verstoßen zu haben?
  • Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, an einer untersagten Versammlung teilgenommen oder sich aus einer solchen Versammlung nicht rechtzeitig entfernt zu haben (§ 29 VersG)?